Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der business elf® – Managementberatung GmbH

1.            Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beziehungen zwischen der business elf® – Managementberatung GmbH (im Weiteren b11® genannt) und dem jeweils vertretungsberechtigten Auftraggeber. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, wobei ausschließlich diese AGB gelten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die b11® stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2.            Vertragsschluss

2.1.         Angebot und Vertrag

Alle Angebote der b11® sind frei bleibend und unverbindlich. Auch die auf der website der b11® (www.business-elf.de) aufgeführten Leistungen verstehen sich nicht als bindendes Angebot der b11®. Ein Vertragsabschluss entsteht erst, wenn die b11® einen Auftrag schriftlich bestätigt.

2.2.         Vertretungsregelung

Bei Projekten zur Management- und Strategieberatung sowie bei Personalvermittlungen benennt der Auftraggeber zum Beginn der Zusammenarbeit der b11® einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Auftraggebers abzugeben. Wird seitens des Auftraggebers kein Mitarbeiter benannt, so gilt im Verhältnis zur b11® jeder Mitarbeiter des Auftraggebers als zur Vertretung des Auftraggebers bevollmächtigt.

3.            Leistungen der b11®

3.1.         Auftrags- und Projektumfang sowie Leistungserbringung durch b11®

Der Projektumfang, die Art der Dienstleistung, die Projektlaufzeit, die Kostenregelungen und die Fälligkeiten regelt grundsätzlich im Einzelnen der geschlossene Vertrag bzw. die Auftrags- oder Buchungsbestätigung der b11®. Die b11® erbringt ihre Leistungen selbst oder durch eigene Mitarbeiter und ist außerdem berechtigt, die Leistungen durch freie Mitarbeiter zu erbringen.

Über die Leistungen der b11® kann sich der Auftraggeber auf der homepage der b11® informieren bzw. die Leistungen werden mit ihm vorab individuell erarbeitet und vereinbart.

Bei der Vermittlung von Fach- und Führungskräften zur Festeinstellung (oder für ein anderes Vertragsverhältnis) durch die b11® stellt die b11® dem Auftraggeber Exposés, Kandidatenprofile und/oder vergleichbare Informationen über geeignete Kandidaten für die jeweiligen Positionen zur Verfügung.

Im Rahmen der Abwicklung unternehmensspezifischer Projekte (Managementberatung / Strategieberatung) gelten die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Zielstellungen und Arbeitsschwerpunkte als vertraglicher Leistungsumfang.

Bei Trainingslagern (Seminaren) und keynotes ergibt sich der Leistungsumfang aus der Auftragsbestätigung bzw. Buchungsbestätigung durch die b11®. Dabei können inhaltliche und organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltungen seitens der b11® vorgenommen werden, wenn diese die grundsätzliche Ausrichtung der Veranstaltung nicht substanziell verändern. Die Bereitstellung von Schulungsunterlagen bei den Veranstaltungen wird seitens der b11® übernommen.

4.            Auftraggeberseitige Verpflichtungen

4.1.         Personalvermittlungen

Bei zu besetzenden Personalstellen verpflichtet sich der Auftraggeber, eine möglichst detaillierte Beschreibung der an die zu besetzende Stelle gestellten Anforderungen zur Verfügung zu stellen sowie aktiv und konstruktiv an der Erarbeitung eines Stellenprofils mitzuwirken, so dass die b11® darauf aufbauendes Anforderungsprofils erarbeiten kann. Sollten seitens des Auftraggebers nach der finalen Erstellung des Anforderungsprofils Änderungen erforderlich werden, die die Suche beeinflussen, hat der Auftraggeber dieses der b11® unverzüglich mitzuteilen. Falls die b11® die Modifikationen akzeptiert, sind die Vertragskonditionen ggf. angemessen anzupassen.

Bei Personalvermittlungen verpflichtet sich der Auftraggeber, die b11® unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Vertragsschluss schriftlich zu informieren, dass mit einem von der b11® vermittelten Kandidaten ein Vertrag geschlossen worden ist. Darüber hinaus ist die b11® über die Einzelheiten des geschlossenen Vertrages, im Besonderen über die Brutto-Jahresvergütung, schriftlich zu informieren. Auf Anforderung ist der b11® eine Kopie des geschlossenen Vertrages durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten, insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen, obliegt dem Auftraggeber.

4.2.         Management- und Strategieberatung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der b11® eine möglichst detaillierte Beschreibung des zu bearbeitenden Auftrages / Projektes sowie sämtliche zur Bearbeitung des Auftrages / Projektes notwendigen Daten, Dokumente und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sollten sich diese Daten im Laufe des Auftrages / Projektes ändern, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese der b11® unverzüglich mitzuteilen. Für die Bearbeitung eines Projektes / Auftrages stellt der Auftraggeber sicher, dass der b11® seitens des Auftraggebers geeignete Ansprechpartner für die Projektabwicklung zur Verfügung gestellt werden.

4.3.         Trainingslager (Seminare) und keynotes bei auftraggeberseitigen Veranstaltungen

Die Organisation der jeweiligen Veranstaltungen obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber (im Gegensatz zu offenen Trainingslagern [Seminaren] der b11® [vgl. Ziffer 8]). Dabei ist insbesondere sicher zu stellen, dass für die jeweilige Veranstaltung eine ruhige Atmosphäre gewährleistet ist. Etwaige Handwerkerarbeiten oder sonstige störende Geräusche müssen entweder beendet sein / werden oder nicht hörbar sein.

Der Auftraggeber stellt der b11® folgende Voraussetzungen zur optimalen Durchführung der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung:

·       Direkte Zufahrt für PKW und / oder LKW am Veranstaltungsort mit Ablade- und Parkmöglichkeit.

·       Bereitstellung eines Fahrstuhls zum Transport von z.B. Schulungsunterlagen, falls der Veranstaltungsraum nicht im Erdgeschoss liegt. Alternativ kann auch Personal seitens des Auftraggebers zum Transport der Schulungsunterlagen bereitgestellt werden.

·       Bei Trainingslagern einen Schulungsraum mit Tageslicht in der Größe von mindestens 70 m², der mit wenigstens einem Flipchart (inkl. Papier) ausgestattet ist und eine Raumtemperatur zwischen 19 und 23 Grad Celsius besitzt.

·       Beamer inkl. Funkmaus und Fernbedienung mit einer der Größe des Veranstaltungsraumes sowie der Teilnehmerzahl angepassten Projektionsfläche für die Präsentationen

·       Getränke im Seminarraum bzw. auf der Bühne (in jedem Falle stilles Wasser sowie Kaffee und Tee).

·       Beschallungsanlage, falls die Größe des Auditoriums dieses erforderlich macht

·       Headset und Mikrofon ab einer Teilnehmeranzahl von > 75 Personen

·       Merchandising- und Beratungsbereich für die b11® im näheren Umfeld der jeweiligen Präsentationsfläche

4.4.         Referenz – Nutzung

Mit der Beauftragung / Buchung der b11® sichert der Auftraggeber der b11® zu, dass die b11® den jeweiligen Auftraggeber unwiderruflich und ohne jede zeitliche Einschränkung als Referenz nutzen darf (z.B. im Rahmen des Internetauftritts der b11® oder sonstiger Werbemedien).

5.            Honorar und Reisekosten

5.1.         Honorar bei der Personalvermittlung

Das Honorar der b11® ergibt sich aus dem zu erwartenden Beratungsaufwand, den Anforderungen der jeweiligen Stellenbesetzung sowie nach der quantitativen und qualitativen Bewertung der vakanten Position (Jahres-Bruttogehalt und Hierarchiestufe) und versteht sich zzgl. Reisekosten. Dabei berechnet sich das Honorar grundsätzlich nach der im Vertrag zwischen b11® und dem Auftraggeber vereinbarten Höhe. Der Honoraranspruch der b11® entsteht unabhängig davon, in welcher Position der vorgestellte Kandidat beim Auftraggeber eingestellt oder eingesetzt wird. Ausdrücklich entsteht der Honoraranspruch der b11® auch dann, wenn der Kandidat in einer anderen als der ursprünglich vorgesehenen Position eingestellt bzw. eingesetzt wird. Bei Personalvermittlungen in oder aus dem Ausland erhöht sich das vereinbarte Honorar um 20 Prozent.

Wird innerhalb von 24 Monaten nach dem erstmaligen Erhalt von Unterlagen über den Kandidaten, der Vorstellung eines Kandidaten, der Vermittlung eines Vorstellungsgespräches mit dem Kandidaten oder der Herstellung eines Kontaktes mit dem Kandidaten durch die b11® ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten abgeschlossen, entsteht der Honoraranspruch der b11® gegenüber dem Auftraggeber.

Falls der Auftraggeber mit einem durch die b11® vorgestellten bzw. bekannt gemachten Kandidaten einen Vertrag (Arbeitsvertrag, Vereinbarung als freier Mitarbeiter, Honorarvereinbarung, etc.) für eine profilfremde Position oder eine anderweitige Position abschließt, wird durch die b11® ein zusätzliches Honorar von 50 % des ursprünglich kalkulierten Projekthonorars in Rechnung gestellt.

Ebenfalls entsteht der Honoraranspruch der b11®, wenn der Kandidat innerhalb von 24 Monaten im Konzern des Auftraggebers – bspw. bei einer anderen Konzerntochter oder Konzernmutter – eingestellt wird. Unerheblich ist dabei, ob der vorgestellte Kandidat für die ursprünglich vorgesehene Position oder eine andere Position eingestellt wird.

5.1.1.    Reisekosten von Bewerbern

Bei Personalvermittlungen sind die Reisekosten von Bewerbern ohne Aufschlag vom Auftraggeber zu erstatten. Die Reisekosten werden von der b11® geprüft und weiterberechnet. Nach Möglichkeit erfolgt eine direkte Tragung dieser Kosten durch den Auftraggeber.

5.1.2.    Anzeigen und Werbungskosten

Anzeigen und sonstige Werbungskosten werden nach Aufwand ohne Aufschlag von der b11® an den Auftraggeber berechnet.

5.2.        Honorar bei der Managementberatung / Strategieberatung

Das Honorar der b11® ergibt sich aus den Festlegungen des jeweiligen Beratungs- bzw. Projektvertrages zzgl. Reisekosten sowie weiterer Auslagen (Hotel, Verpflegung, etc.) und ist fristgerecht entsprechend der jeweiligen einzelvertraglichen Regelungen sowie grundsätzlich bargeldlos zu zahlen. Außergewöhnliche Leistungen, die über den jeweils vereinbarten Vertragsgegenstand hinausgehen, werden zusätzlich gesondert vergütet. Dieses gilt auch für Änderungen des Arbeitsprogrammes und des Leistungsumfanges sowie für Leistungen, die nicht vertraglich vereinbart sind, aber zum Erreichen der Ergebnisse notwendig sind.

Die Vergütung wird auch fällig, wenn während der Auftragsbearbeitung der Auftragsgegenstand durch unvorhergesehene Ereignisse entfällt, der Auftraggeber den Vertrag kündigt oder gegen den Auftraggeber das Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird. Die bis zur Kenntnisnahme dieser Umstände erbrachten Leistungen werden voll berechnet. Für nicht erbrachte aber vertraglich vereinbarte Beratungsleistungen stehen 25 Prozent des vereinbarten Honorars der b11® als pauschaler Schadensersatz zzgl. nachzuweisender Auslagen zu.

5.3.         Honorar bei Trainingslagern (Seminaren) und keynotes bei auftraggeberseitigen Veranstaltungen

Das Honorar für Trainingslager (Seminare) und keynotes, die im Rahmen auftraggeberseitiger Veranstaltungen durchgeführt werden, ergibt sich aus den jeweiligen einzelvertraglichen Regelungen bzw. der Buchungsbestätigung der b11®. Das Honorar für unsere Coaches und keynote speaker versteht sich dabei zzgl. Reisekosten sowie weiterer Auslagen (Hotel, Verpflegung, etc.).

5.4.         Reisekosten der b11®

Für den Fall, dass einzelvertragliche Reisekostenregelungen fehlen, gilt wie folgt:

·       Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird der Aufwand der b11® ohne Aufschlag an den Auftraggeber weiter berechnet

·       Für Parkkosten, Übernachtungen und Verpflegungen erfolgt die Erstattung nach Aufwand ohne Aufschlag.

·       Bei Nutzung eines Pkw werden 0,60 Euro pro angefangenen Kilometer der Fahrtstrecke berechnet.

Die Reisekosten der b11® werden grundsätzlich so niedrig wie möglich gehalten.

6.            Vergütungen und Zahlungsziel

Sämtliche Vergütungen verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftraggeber darf gegen Forderungen der b11® nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der b11® anerkannten Forderungen aufrechnen.

6.1.         Personalvermittlung sowie Managementberatung / Strategieberatung

Falls keine anderweitigen einzelvertraglichen Regelungen vorliegen, sind die Rechnungen der b11® binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Spätestens mit Ablauf von 28 Tagen nach Erhalt der Rechnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Während des Verzuges des Auftraggebers ist die b11® berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von sechs Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

6.2.         Trainingslager (Seminare) und keynotes bei auftraggeberseitigen Veranstaltungen

Die Anmeldungen für Trainingslager (Seminare) und keynotes sind verbindlich und die Anmeldegebühr muss spätestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn auf ein Konto der b11® eingezahlt sein. Jeder Teilnehmer ist eigenverantwortlich für sein Erscheinen bei einer gebuchten b11®-Veranstaltung. Bei Nicht-Teilnahme werden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren von der b11® nicht zurückerstattet.

Sollte die Buchung / der Auftrag bis 31 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn gekündigt / storniert werden, wird das Honorar der b11® dennoch zu 50 Prozent fällig. Sollte die Buchung / der Auftrag später gekündigt / storniert werden, wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe ohne jeden Abzug fällig.

Bei Verzögerung des Veranstaltungsbeginns um mehr als 60 Minuten behält sich die b11® vor, jede weitere angefangene Stunde mit 150 € netto in Rechnung zu stellen.

7.            Erfüllung des Vertrages und Beendigung

7.1.         Personalvermittlung

7.1.1.      Erfüllung der Vertragsleistung

Der Personalsuchauftrag ist erfüllt, sobald es zwischen dem Auftraggeber und einem durch die b11® vermittelten Kandidaten zum Abschluss eines Vertragsverhältnisses (Arbeitsvertrag, Honorarvertrag, freie Mitarbeiter etc.) gekommen ist. Dabei ist die Mitursächlichkeit für die Begründung des Vertragsverhältnisses ausreichend. Für die Vertragserfüllung ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Vertragsverhältnis mit dem Kandidaten beginnt. Stellt der Auftraggeber einen Kandidaten ein, ohne die b11® davon in Kenntnis zu setzen, ist das Vermittlungshonorar gleichwohl in voller Höhe fällig. Dabei ist es unerheblich, ob die Übermittlung der Unterlagen des Kandidaten bereits zeitlich zurückliegt. Ausschlaggebend ist lediglich, dass das Vertragsverhältnis unter anderem durch die Vermittlungsbemühungen der b11® zustande gekommen ist.

7.1.2.      Laufzeit und Kündigungsfristen

Der zwischen dem Auftraggeber und der b11® abgeschlossene Vertrag zur Personalvermittlung ist beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar. Ist jedoch eine bestimmte (Mindest-)Vertragsdauer vereinbart, ist bis zu deren Ablauf eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

7.1.3.      Aufwandsberechnung bei vorzeitiger Vertragsauflösung

Wird ein Auftrag zur Personalvermittlung vor Abschluss beendet, wird der b11® der Aufwand ggf. anteilig gezahlt. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist maßgeblich der Projektstand im Zeitpunkt der Auftragsbeendigung; bis dahin fällig gewordene Raten sind zu zahlen. Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Veröffentlichungs- und sonstige Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

7.1.4.      Ersatzvermittlung

Die b11® bietet bei Personalvermittlungsleistungen eine einmalige Ersatzvermittlung für den Fall, dass ein von der b11® für eine Festeinstellung vorgestellter und vom Auftraggeber eingestellter Kandidat innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber gekündigt wird. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt der Kündigungserklärung. In diesem Fall wird die b11® eine kostenlose Wiederholungssuche ohne erneute Honorarrechnung vornehmen, um einen entsprechenden Ersatz zu finden. Darüber hinaus verpflichtet sich die b11®, die Ersatzbemühungen auch dann vorzunehmen, wenn der vermittelte Kandidat das Arbeitsverhältnis nicht antreten sollte. Der Umfang und Inhalt der Wiederholungssuche richten sich nach dem ursprünglichen Dienstleistungsauftrag. Für die Wiederholungssuche anfallende Aufwendungen (Anzeigen, Reisekosten, Übernachtungen, Verpflegung etc.) werden nach Aufwand ohne Aufschlag berechnet. Die Berechnung der Aufwandspauschale richtet sich nach dem Inhalt des ursprünglichen Dienstleistungsvertrages. Zusätzlich berechnet die b11® eine einmalige Aufwandspauschale je Auftrag und Wiederholungssuche von 2.500,- Euro netto.

7.2.         Managementberatung / Strategieberatung

7.2.1.      Erfüllung der Vertragsleistung

Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind erfüllt, sobald die im jeweiligen Vertrag geschuldeten Leistungen seitens der b11® erbracht worden sind bzw. das zeitlich vereinbarte Ende des Vertrages erreicht worden ist.

7.2.2.      Laufzeit und Kündigungsfristen

Die Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus den jeweiligen einzelvertraglichen Regelungen zur Managementberatung / Strategieberatung.

7.3.         Trainingslager (Seminare) und keynotes bei auftraggeberseitigen Veranstaltungen

7.3.1.       Erfüllung der Vertragsleistung bei Trainingslagern (Seminaren) und keynotes

Die vertraglich vereinbarte bzw. durch den Auftraggeber gebuchte Leistung ist erfüllt, wenn das Trainingslager (Seminar) bzw. der keynote ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Für den Fall, dass ein Trainingslager (Seminar) oder ein keynote durch die b11® aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder vergleichbarer nicht von der b11® zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden kann, ist die b11® ohne jegliche Schadensersatzpflicht berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung an einem Ersatztermin innerhalb von sechs Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.

8.            Besondere Bedingungen für b11®-Trainingslager in Eigenregie (offene Seminare)

8.1         Anmeldung

Die Anmeldung zu den b11® – Trainingslagern erfolgt grundsätzlich schriftlich über die von der b11® bereitgestellten Formulare. Falls nicht die von der b11® vorbereiteten Anmeldeformulare verwendet werden, muss teilnehmerseitig unbedingt der Name des Teilnehmers und die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefon, Faxnummer sowie E-Mail-Adresse angegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass die Anmeldung verbindlich ist und Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs von der b11® gebucht werden. Nach teilnehmerseitiger Anmeldung sendet die b11® dem Teilnehmer eine Auftragsbestätigung mit ausführlichen Informationen zur jeweiligen Veranstaltung und dem Veranstaltungsort zu. Für den Fall, dass ein b11® – Trainingslager bereits ausgebucht ist, meldet sich die b11® kurzfristig, um alternative Lösungen zu finden.

8.2         Zahlung

Die Preise und Gebühren für Veranstaltungen der b11® verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Auftragsbestätigung sendet die b11® auch die jeweilige Rechnung, die mit sofortigem Zahlungsziel fällig wird.

8.3         Umbuchung / Vertretung / Stornierung

8.2.1      Umbuchung

Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin oder eine andere Veranstaltung der b11® ist jederzeit möglich, soweit entsprechende Kapazitäten bei der alternativen Veranstaltung vorhanden sind.

8.2.2      Vertretung

An Stelle des angemeldeten Teilnehmer kann jederzeit ein Vertreter benannt werden. Hierbei entstehen dem Teilnehmer keine zusätzlichen Kosten.

8.2.3      Stornierung

Von dem mit der b11® geschlossenen Vertrag kann ein Teilnehmer jederzeit – ausschließlich schriftlich – zurück treten. Hierbei entstehen die folgenden Bearbeitungsgebühren:

  • Für Abmeldungen bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten
  • Bei Abmeldungen weniger als 31 Tage und mehr als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen 50 % der Teilnahmegebühr
  • Bei Abmeldungen kürzer als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nicht-Teilnahme fällt die komplette Teilnahmegebühr an

8.4         Absage von b11®-Veranstaltungen

Die b11® behält sich vor, ihre Veranstaltungen wegen zu geringer Nachfrage, zu geringer Teilnehmerzahl oder aus sonstigen nicht von der b11® zu vertretenden Gründen (Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt, etc.) bis spätestens 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin abzusagen. Selbstverständlich erstattet die b11® bereits entrichtete Teilnahmegebühren für diesen Fall zurück.

8.5         Leistungsumfang der b11® und Änderungsvorbehalte

Über den Umfang der Leistungen der b11® kann sich der Teilnehmer grundsätzlich auf der homepage der b11® (www.business-elf.de) informieren bzw. die Leistungen werden mit ihm vorab individuell erarbeitet und vereinbart.

Der Leistungsumfang der b11® – Trainingslager ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. Buchungsbestätigung durch die b11®. Dabei können inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltungen seitens der b11® vorgenommen werden, wenn diese die grundsätzliche Ausrichtung der Veranstaltung nicht substanziell verändern. Die Bereitstellung von Schulungsunterlagen bei den Veranstaltungen wird seitens der b11® übernommen.

Bei Ganztagsveranstaltungen beinhalten die Teilnahmegebühren einen gemeinsamen Mittagsimbiss sowie Pausengetränke. Darüber hinaus werden den Teilnehmern geeignete Seminarunterlagen im Nachgang der Veranstaltung per mail oder postalisch zugesendet. Bei kürzeren Veranstaltungen entfällt der Mittagsimbiss sowie teilweise die Seminarunterlagen.

Die b11® erbringt ihre Leistungen selbst oder durch eigene Mitarbeiter und ist im Bedarfsfall berechtigt, die Leistungen durch freie Mitarbeiter zu erbringen. Ebenso hat die b11® das Recht, angekündigte Referenten und Gastreferenten bei Bedarf (Unfall, Krankheit, etc.) durch andere vergleichbar qualifizierte Referenten zu ersetzen.

8.6         Erfüllung der Vertragsleistung durch die b11®

Die vertraglich vereinbarte bzw. durch den Teilnehmer gebuchte Leistung ist erfüllt, wenn das b11® – Trainingslager ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Für den Fall, dass ein Trainingslager durch die b11® aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder vergleichbarer nicht von der b11® zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden kann, ist die b11® ohne jegliche Schadensersatzpflicht berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung an einem Ersatztermin innerhalb von sechs Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.

9.            Geschlechtsneutralität

Alle Formulierungen im Zusammenhang mit jeglichen Dokumenten und Texten, die von der b11® erstellt wurden bzw. werden, beziehen sich gleichermaßen auf das männliche und das weibliche Geschlecht.

10.            Gewährleistung und Haftung

Die b11® haftet bei der Personalvermittlung grundsätzlich nicht für Umstände und / oder Schäden, die der Kandidat in Auslegung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Unwahre bzw. unvollständige Angaben seitens des Kandidaten sowie seitens des Auftraggebers gegenüber der b11® schließen eine Haftung der b11® aus. Die Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber.

Im Übrigen haftet die b11® für Schäden, die durch die b11® oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die b11® nur auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Schadensbetrag ist je Einzelfall auf den Betrag des vertraglichen vereinbarten Gesamthonorars begrenzt. Soweit eine Versicherung der b11® einen höheren Schadensersatz leistet, ist der Schadensersatzanspruch auf die Versicherungsleistung begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Die b11® übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unvorhergesehene Entwicklungen der Wirtschaftslage bzw. sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse oder in der Person des Auftraggebers begründet sind. Ebenfalls tritt die b11® nicht für Schäden ein, die seitens von der b11® beauftragter Dritter entstanden sind.

Die im Rahmen der b11® – Trainingslager zur Verfügung gestellten Unterlagen werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Dabei ist eine Haftung und Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit, Korrektheit und Qualität der Inhalte ausgeschlossen. Hinsichtlich sämtlicher Beratungs- und Schulungsleistungen wie z.B. Trainingslager (Seminare), keynotes und Coachings übernimmt die b11® keine Haftung und Gewährleistung für einen mit einer Maßnahme beabsichtigten Erfolg.

Grundsätzlich ist der Auftraggeber für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und der Unfallverhütungsbestimmungen am Einsatzort der b11® verantwortlich.

11.         Urheberrechte

Sämtliche Publikationen, insbesondere Beratungsansätze, Konzepte, Unterlagen, Prospekte, Announcenentwürfe etc. der b11® und ihrer Mitarbeiter sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für etwaige Ton- oder Bildaufzeichnungen. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses für eigene interne Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe oder -verkauf von Unterlagen an Dritte ist nicht zugelassen. Dem Teilnehmer ist es untersagt, solche Unterlagen oder Daten an Dritte weiterzugeben oder für Dritte – sei es entgeltlich oder unentgeltlich – zu vervielfältigen.

12.         Datenschutz, Vertraulichkeit

12.1.      Datenschutz von Bewerberunterlagen

Die dem Auftraggeber von der b11® überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Unterlagen von Bewerbern, die dem Auftraggeber durch die b11®zugestellt werden, bleiben deren Eigentum. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Unterlagen und Informationen über die Kandidaten – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben. Alle Bewerberunterlagen sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch bzw. spätestens nach Projektbeendigung unverzüglich zurückzureichen. Das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch – ausgenommen solcher von Unterlagen eines Bewerbers, mit dem ein Vertrag abgeschlossen wurde – ist untersagt.

12.2.      Versendung von Bewerberunterlagen

Die b11® holt vor jeder Versendung von Bewerbungsunterlagen das ausdrückliche Einverständnis des jeweiligen Bewerbers ein. Wird die Zustimmung zur Weiterleitung durch den Bewerber versagt, besteht auftraggeberseitig kein Anspruch auf Übermittlung der Bewerbungsunterlagen.

12.3.      Datenverarbeitung

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten von der b11® gespeichert werden. Mit Vertragsschluss erklärt sich der Auftraggeber mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden von der b11® nicht an Dritte weitergegeben.

12.4.      Vertraulichkeit von Unternehmensangaben

Die b11® und sämtliche Mitarbeiter der b11® verpflichten sich, alle Unternehmensangaben, Interna, insbesondere Geschäftsstrukturen, Marktpläne, Zukunftsentwicklungen und wettbewerbsrelevante Daten und Fakten vertraulich zu behandeln. Die Abwicklung von Beratungsprojekten wird mit größtmöglicher Diskretion gegenüber unbeteiligten Dritten – auch im Hause des Auftraggebers – durchgeführt. Gutachten und Informationen über Kandidaten sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte oder an Betroffene ist unzulässig. Die b11® sichert jedem Bewerber die diskrete vertrauliche Behandlung des Bewerbungsvorganges zu. Die Einholung von Referenzen beim gegenwärtigen Arbeitgeber oder Auftraggeber des Kandidaten sind ohne Zustimmung des Kandidaten unzulässig.

12.5.      Verschwiegenheit der b11®

Die b11® ist zur Verschwiegenheit über sämtliche vom Auftraggeber als vertraulich eingestuften Informationen, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, verpflichtet, sofern nicht dringende berechtigte Interessen der b11® entgegenstehen. Hierzu zählt insbesondere auch die Durchsetzung eigener Honorarforderungen. Ebenso ist der Auftraggeber zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen über die b11® verpflichtet.

13.         Sonstige Bestimmungen

13.1.      Rechtsgebiet

Auf Verträge zwischen der b11® und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

13.2.      Erfüllungsort

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der b11® in Georgsmarienhütte. Bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Osnabrück als Gerichtsstand vereinbart. Es bleibt der b11® vorbehalten, den Auftraggeber an seinem Sitz in Anspruch zu nehmen.

13.3.      Änderungen und Ergänzungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sind nur wirksam, wenn sie durch die b11® schriftlich, in Textform oder online bestätigt werden. Auch die Aufhebung dieser Formvorschrift bedarf grundsätzlich der Schriftform.

13.4.      Salvatorische Klausel

Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/en des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner unter Berücksichtigung des Vertragszweckes und der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Gleiches gilt, soweit eine Vertragslücke offenbar werden sollte.

Georgsmarienhütte, 01.01.2016

business elf® – Managementberatung GmbH